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Im Bereich Wirtschaftsprüfung führe ich alle Arten von Pflichtprüfungen und freiwilligen Prüfungen wie zum Beispiel  Jahresabschlussprüfungen, Prüfung der kommunalen Eröffnungsbilanz, Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und Prüfungen nach § 53 Makler- und Bauträgerverordnung durch. Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Prüfung und Beratung kommunaler Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft sowie kommunaler Eigenbetriebe der verschiedensten Branchen, insbesondere Wohnungs-und Immobiliengesellschaften.

Meine Praxis hat von der Wirtschaftsprüferkammer die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO (Befugnis zur gesetzlichen  Abschlussprüfung) bis zum 2.12.2017 erhalten

 
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